Klassenrat: Grundsätzliches

  • Regel 1

    Der Klassenrat kann von jedem Schüler oder Lehrer einer Klasse einberufen werden.

  • Regel 2

    Sie dient der Klärung von Mißstimmungen und Konflikten in der Klasse, der Auseinandersetzung mit wichtigen Problemen und Themen und dem Besprechen von organisatorischen Dingen.

  • Regel 3

    Die Schülerversammlung kann in einem Vertrag Regeln für die Klasse beschließen, an die sich Schüler und Lehrer halten müssen und auf die sich jeder berufen kann. Vertragsänderungen benötigen eine Zweidrittel-Mehrheit.

  • Regel 4

    Die Sitzungen werden vom Klassenlehrer geleitet. Ein Protokollant hält die Beschlüsse fest. Die Protokolle werden ins Klassenbuch geheftet.

  • Regel 5

    Beim gemeinsamen Reden über Konflikte soll die Fähigkeit, über sich selbst nachzudenken, gestärkt werden: Warum habe ich mich so verhalten? Wie hat das auf andere gewirkt? Wie kann ich in Zukunft anders reagieren? In den Beschlüssen soll es nicht darum gehen, eine bestimmte Person zu verurteilen, sondern darum, dass eine bestimmte Tat “wiedergutgemacht” wird.

  • Regel 6

    Über Personen, die nicht anwesend sind, darf nicht verhandelt werden.

  • Regel 7

    Jeder Schüler hat eine Stimme.

  • Regel 8

    Immer ist darauf zu achten, dass die Menschenwürde jedes Schülers oder Lehrers nicht verletzt wird.

  • Regel 9

    Der Lehrer hat ein Vetorecht. Davon wird er Gebrauch machen, wenn sich eine Entscheidung gegen die Würde einer Person oder gegen bestehende Regelungen richtet und wenn sich die Entscheidung mit seiner pädagogischen Verantwortung nicht vereinbaren läßt.