Das RGW hat gewählt

Bundestagswahl 2017: Das Remstalgymnasium hat gewählt.

Im Windschatten der Bundestagswahl am 24.09.2017 konnten auch die Schülerinnen und Schüler der Stufen 8 bis 12 ihr eigenes Votum abgeben. Die Schülerinnen und Schüler konnten sich vorab informieren – durch den Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung und eigene Internetrecherche. Beim Wahl-O-Mat werden die eigenen Antworten auf politische Fragen mit den Antworten zahzlreicher Parteien abgeglichen. Am Ende entsteht ein Ranking absteigend nach dem Grad der Übereinstimmung zwischen den eigenen und den Ergebnissen der ausgewählten Parteien. Letztlich kam es zum entscheidenden Wahlakt: In geheimer Wahl wurde klassenweise die KandidatInnen und Parteilisten des Wahlkreises 264 (Waiblingen) gewählt.
Die Ergebnisse wurden (getrennt nach Erst- und Zweitstimme) für alle Klassenstufen und das RGW insgesamt ausgewertet. Als besonderes „Schmankerl“ wurde ein fiktiver Bundestag auf Grundlage des Zweitstimmenergebnisses am RGW berechnet.
Die Ergebnisse der SchülerInnenwahl am RGW flossen das bundesweites Projekt „Juniorwahl“ ein (www.juniorwahl.de). fast 3.500 Schulen der Bundesrepublik führten ebenfalls Wahlen durch.
Im Vergleich zu den Ergebnissen der Erwachsenen bei der „richtigen“ Wahl und dem Bundesergebnis der Juniorwahl fällt am RGW das Ergebnis der Partei „AfD“ besonders ins Auge. Bei den Zweitstimmen entfielen auf diese Partei lediglich 2,2% der Stimmen am gesamten RGW. Im Gegensatz dazu wählten bei der Juniorwahl bundesweit 6% der SchülerInnen und bei der Wahl der Erwachsenen 12,6% die AfD. Auch im Vergleich der Zweitstimmenanteile der Erwachsenen in Weinstadt ist dieser Wert besonders niedrig. Immerhin konnte die AfD hier mit 10,6% der abgegebenen gültigen Zweitstimmen ein knapp zweistelliges Ergebnis für sich beanspruchen. Ihr bundesweit schlechtestes Wahlergebnis bei Zweitstimmen kassierte die AfD im Wahlkreis 129 in Münster: Mit 4,9% liegt hier der einzige Wahlkreis bundesweit, in dem die AfD die 5%-Hürde verfehlt hat. Dies sind noch immer 2,7 Prozentpunkte mehr als am RGW.
Ein Hinweis am Rande:
Selbst wenn die AfD bundesweit weniger als 5% der Zweitstimmen auf sich hätte vereinigen können, stünden ihr deutlich mehr Mandate zu als die drei Wahlkreiskandidaten aus Sachsen. Die sogenannte „Grundmandatsklausel“ bildet eine Ausnahme von der 5%-Hürde bei Bundestagswahlen. Gewinnt eine Partei mindestens 3 Direktmandate bundesweit, so fließt ihr Zweitstimmenergebnis in die Mandatsberechnung mit ein (Bundeswahlgesetz §6 Absatz 3 Satz 1: „Bei Verteilung der Sitze (…) werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens 5 Prozent der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten oder in mindestens drei Wahlkreisen einen Sitz errungen haben“.

 

Ergebnisse am RGW

Ergebnisse der Juniorwahl